Unterlagen für den Verkauf: Ihre Checkliste
Haken Sie ab, was Sie schon haben – der Rest bleibt als offene Liste stehen. Ohne Anmeldung: Ihre Liste wird nur auf Ihrem Gerät gespeichert, wenn Sie das möchten.
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Tipps zur Beschaffung
- Früh anfangen: Hausverwaltungen und Ämter brauchen oft mehrere Wochen.
- Grundbuchauszug: Der Notar holt ihn vor der Beurkundung ohnehin ein; für Exposé und Bank lohnt sich ein aktueller Auszug vorab.
- Energieausweis: muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorliegen (§ 80 Abs. 4 GEG).
- Bei Erbe: Erst wenn die Erben im Grundbuch stehen, kann verkauft werden – mehr im Ratgeber Geerbte Immobilie.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer Eigentumswohnung?
Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse mit Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung. Ist die Wohnung vermietet, kommen Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen hinzu.
Wird meine Checkliste an Sie übertragen?
Nein. Die Liste wird nur in Ihrem Browser gespeichert und nur, wenn Sie auf »Auf diesem Gerät speichern« klicken. Erst wenn Sie das Anfrageformular absenden, schicken wir den Stand (abgehakte und offene Punkte) mit – Dokumente werden nie hochgeladen.
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Stand: 03.11.2026. Quellen: § 80 Abs. 4 GEG, § 566 BGB, § 35 GBO (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 03.11.2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.